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Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

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Über den Arbeitgeber

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht widmet sich der Grundlagenforschung und dem Wissenstransfer in den Bereichen des vergleichenden und internationalen Privat- und Wirtschaftsrechts. Ausgehend von einer Analyse der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Rechtsordnungen Europas und weltweit untersucht es das Zusammenwirken von privater Regelbildung, nationalen Rechtsordnungen, supranationalem Recht und zwischenstaatlichen Übereinkommen. Die Forschung des Instituts dient zudem dazu, Grundlagen für die internationale Verständigung über das Recht zu schaffen sowie Regeln und Instrumente zu entwickeln, mit deren Hilfe die Anwendung der nationalen Rechtsordnungen auf grenzüberschreitende Sachverhalte besser koordiniert werden kann. Insbesondere im vereinten Europa sowie vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung und der damit einhergehenden Internationalisierung des Rechts ist dies eine bedeutende wissenschaftliche Aufgabe.

Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten spiegeln sich in wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie in Empfehlungen und Gutachten für Kommissionen, Regierungen und Gerichte wieder. Darüber hinaus wirken die Wissenschaftler am Max-Planck-Institut für Privatrecht bei der Vorbereitung von Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene mit. Die internationale Zusammenarbeit und die Etablierung von Netzwerken mit inländischen und ausländischen Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sorgen für neue wissenschaftliche Impulse.

Das Institut wurde 1926 unter Beteiligung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft gegründet. Erster Direktor war Ernst Rabel, der mit seiner Monografie „Das Recht des Warenkaufs“ zum Wegbereiter der internationalen Rechtsvergleichung wurde. 1949 wurde das Institut in die Max-Planck-Gesellschaft integriert. Seit 1956 ist es in Hamburg ansässig.

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