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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

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Über den Arbeitgeber

Seit 2007 bietet das Land Nordrhein-Westfalen jungen Nachwuchsforscherinnen und -forschern die Möglichkeit, nach einem Auslandsaufenthalt eine eigene Forschungsgruppe an einer Universität in NRW aufzubauen. Für diesen Zweck stellt das Land im Rahmen des Rückkehr-Programms personengebunden jeweils 1,25 Mio. € über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, herausragende Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler dabei zu unterstützen, an der aufnehmenden Universität sowie in der Scientific Community Fuß zu fassen und eine möglichst dauerhafte Perspektive für einen Verbleib an der jeweiligen Universität - zum Beispiel im Rahmen einer Tenure-Professur - zu erhalten.

Das Bewerbungsverfahren für das Rückkehr-Programm besteht aus zwei Stufen. Zunächst erfolgt eine Vorauswahl der Bewerbungen durch fachkundige Gutachterinnen und Gutachter. Nach erfolgter Empfehlung für die weitere Teilnahme am Verfahren werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlsymposium eingeladen. Dieses Symposium wird in der laufenden Auswahlrunde voraussichtlich im Juni 2018 in Düsseldorf stattfinden. Im Rahmen des Symposiums stellen die Kandidatinnen und Kandidaten sich und ihr Forschungsvorhaben einer Fachjury vor. Zum Abschluss des Symposiums werden diejenigen Forscherinnen und Forscher, die seitens der Jury am besten beurteilt wurden, als Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer nominiert. Die so Nominierten treten anschließend in Verhandlungen mit den von Ihnen favorisierten NRW-Universitäten.

Eine finale Zusage über die Förderung als Rückkehrerin bzw. Rückkehrer erfolgt nach erfolgreichem Abschluss dieser Verhandlungen; in der Ausschreibungsrunde 2017 können maximal drei Forscherinnen bzw. Forscher gefördert werden. Die Mittel werden seitens des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft an die von den Nominierten ausgewählten Universitäten vergeben und können von den Nachwuchsgruppenleitungen für Sach- und Personalkosten verausgabt werden.

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